Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
30.04.2026
Viele Velofahrende überfahren rote Ampeln. Nicht aus Leichtsinn, sondern oft aus Sicherheitsüberlegungen. Studien zeigen: Infrastruktur, Verkehrsfluss und subjektives Risiko prägen das Verhalten stark.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
30.04.2026
Rotlichtverstösse sind kein Randphänomen. Sie werden aber nicht immer nur aus Rücksichtlosigkeit begangen. (Foto: Frimufilms Freepik)
Untersuchungen aus Deutschland zeigen, dass Rotlichtverstösse im Veloverkehr verbreitet sind. Dabei wird jedes fünfte Lichtsignal missachtet – häufig (in 5 Prozent aller Verstösse) verbunden mit Ausweichen auf das Trottoir.
Für die Schweiz gibt es dazu aktuell keine Daten. Dennoch zeigt der Blick in die Unfallstatistik: 2024 waren bei 3244 Kollisionen mit Velos lediglich 58 Unfälle auf Rotlichtmissachtung durch Velofahrende zurückzuführen (bei Total 52’022 Verkehrsunfällen). Damit bleibt das Phänomen vergleichsweise selten.
Rotlicht-Überfahren gilt generell als rücksichtslos. Doch die Forschung zeichnet ein differenzierteres Bild. Verkehrspsychologische Studien unterscheiden drei Typen von Rotlichtverstössen: «risk-taking», «opportunistic» und «law-obeying». Während erstere bewusst Risiken eingehen, handelt die zweite Gruppe situativ angepasst an die konkrete Verkehrssituation.
Gerade die «opportunistischen» Entscheidungen sind weit verbreitet. Untersuchungen zeigen, dass ein Teil der Verstösse nicht nur aus Effizienzgründen erfolgen, sondern auch Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen, wenn Velofahrende das Rotlicht missachten.
Im Folgenden sind die Gründe aufgeführt, weshalb Velofahrende gemäss den Studien aus einem subjektiven Empfinden heraus Rotlichtverstösse begehen.
Warten bei Rot direkt neben Kraftfahrzeugen und insbesondere Lastwagen birgt die Gefahr, beim Anfahren Übersehen zu werden. Untersuchungen zum Rechtsabbiegen bei Rot (RABR) zeigen, dass die Minimierung der Zeit im toten Winkel einen Sicherheitsgewinn darstellt, da Velofahrende die Kreuzung bereits verlassen haben, bevor der motorisierte Verkehr losfährt.
Die neue Regelung dient also nicht nur dem flüssigeren Vorwärtskommen für Velofahrende, sondern auch deren Sicherheit. Das Rechtsabbiegen bei Rot (RABR) war bereits vor der Legalisierung im Januar 2021 weit verbreitet. Das deutet darauf hin, dass viele Velofahrende die Regeln bereits vorher an ihre Sicherheitswahrnehmung angepasst haben.
Ein vollständiger Stopp führt dazu, dass Velofahrende beim Wiederanfahren deutlich mehr Zeit benötigen, um die Kreuzung zu verlassen. Doch das Anfahren im Pulk birgt Risiken. In manchen Situationen wird deshalb das langsame Rollen oder Queren bei freier Bahn als sicherer bewertet, um nicht als Hindernis zwischen anfahrenden Autos zu stehen. Autofahrende beschleunigen schneller und Überholen oft sehr knapp. Der Frühstart bei Rot wird als Möglichkeit betrachtet, besser gesehen zu werden und sicherer zu fahren. Wer mit dem Velo früher losfährt, schafft räumlichen Abstand, bevor Autos aufholen.
Untersuchungen zu sogenannten «Stop-as-Yield»-Regeln (bekannt aus den USA) legen nahe, dass solche Fahrweisen die Sichtbarkeit von Velofahrenden erhöhen, die Konfliktzeit mit Autos reduzieren und in einigen Fällen sogar mit weniger Unfällen an Kreuzungen verbunden sind.
In der Schweiz bleibt das Überfahren eines Rotlichts ohne RABR-Signaltafel aber verboten. Velofahrende bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen klaren Regeln und ihrem eigenen Sicherheitsgefühl. Denn wo Infrastruktur als unsicher erlebt wird, verliert eine Vorschrift wie das Rotlicht an Überzeugungskraft, argumentieren viele Velofahrende. Klar ist aber auch: Ein Verbot ist ein Verbot und wird bei Nichtbeachtung sanktioniert.

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