Das Velofahrverbot auf der Axenstrasse bleibt

Trotz Einwänden und einer Interpellation aus dem Kanton Uri hält der Bundesrat am Velofahrverbot auf der wichtigsten Nord-Süd-Achse fest. Für die Urner «Mitte» ist dieser Entscheid unverständlich

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 23.11.2023

Das Velofahrverbot zwischen Brunnen und Sisikon wird die nächsten zehn Jahre bestehen bleiben. Das wird aus der Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation des Urner Mitte-Nationalrats Simon Stadler deutlich.

Der Bundesrat schreibt: «Die Führung des Veloverkehrs im Mischverkehr auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Rastplatz Wolfsprung und Sisikon birgt ein hohes Unfallrisiko mit potenziell schweren Unfallfolgen». Ausserdem sieht die Schweizer Landesregierung auch eine Mischnutzung des vorhandenen Trottoirs für Velos und Zu-Fuss-Gehende nicht als Option. «Das Befahren von Trottoirs ist verboten. Zudem ist das vorhandene Trottoir zu schmal, um eine sichere Lösung mit einem Fuss- / Radweg im Gegenverkehr anzubieten.» Der Bundesrat argumentiert weiter, dass die Absturzsicherungen zum See hin nicht genügend seien. Ein Ausbau sei in dem BLN-Schutzgebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) ebenfalls nicht möglich.

Kein legales Durchkommen ohne Shuttle

Mit diesem Entscheid ist die wichtigste und einzige Veloverbindung zwischen Nord und Süd für ein ganzes Jahrzehnt gesperrt. Der Shuttleservice, der Velofahrende vom Wolfsprung zur Tellplatte oder zurück bringt, reicht Simon Stadler nicht: «Der zeitlich sehr eingeschränkte Velo-Shuttlebetrieb ist unbefriedigend».

Der Shuttlebetrieb transportiert im Stundentakt zwischen 07:39 und 18:05 bis zu 16 Personen pro Fahrt.

«Uri ist somit für die nächsten zehn Jahre im Sommer mit dem Velo nur noch über die Pässe erreichbar und diese Schlüsselstelle in den Süden ist für Touren- und Rennvelofahrer auf lange Zeit unterbrochen.» Der Mitte-Politiker fürchtet, dass sich das negativ auf die Wirtschaft und den Tourismus auswirken könnte.

Vorfahrt fürs Velo?

Obwohl der Bundesrat nicht vom jetzigen Regime abweicht, möchte er den Urnern doch entgegenkommen. So soll nach der rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung für die flankierenden Massnahmen überprüft werden, ob Teile davon schon vor der Fertigstellung des Tunnels umgesetzt und in Betrieb genommen werden können. Die Projektierung hat bereits gestartet.

 

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