Beetmobil vs. Ordnungsamt, eine kleine Geschichte

In Wallstadt hält Christoph Kleeberg das Ordnungsamt mit seinem mit Blumen bepflanzten Veloanhänger auf Trab. Darf er sein Velo am Strassenrand parkieren oder nicht? Eine kleine Absurdität aus unserem Nachbarland.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 26.07.2021

Dass sich die Mitarbeitenden des Ordnungsamts einer deutschen Stadt mit Fahrzeugen beschäftigen, kommt öfters vor. Dass es sich beim Fahrzeug um einen Veloanhänger handelt, ist hingegen selten. Vor Kurzem hielt ein solcher aber die Mitarbeitenden des Ordnungsamts im Mannheimer Stadtteil Wallstadt auf Trab. Das Beetmobil, ein mit Blumen bepflanzter Anhänger, stand am Fahrbahnrand. Für den Besitzer Christoph Kleeberg war klar: Gemäss Strassenverkehrsordnung ist das unproblematisch. Denn in Deutschland ist es üblich, dass Autos innerorts am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung parkieren. So die Regel. Und die gilt auch für Lastenräder und Velos mit Anhängern. Aber nach Ansicht der Ordnungshüter stellte das bepflanzte Gefährt einen Verstoss dar. Die Gründe dafür waren zahlreich und unterschiedlich. Auf Twitter machte Kleeberg seine Geschichte publik.

Mitte Juni parkierte der Besitzer sein Beetmobil, bestehend aus einem Velo samt Anhänger, am Strassenrand vor seinem Haus. Nur einen Tag später wurde das Ordnungsamt auf das Gespann aufmerksam.

Was folgte, war ein kurioser Schlagabtausch, bei dem die Beamten immer wieder neue Gründe fanden, warum das Beetmobil nicht korrekt parkiert sei. Als erstes wurde Kleeberg darauf hingewiesen, dass ein Abstand von 70 Zentimeter zum Fahrbahnrand gemessen wurde. Das gehe nicht, weil platzsparend parkiert werden müsse.

Anschliessend wurde ihm gesagt, dass das Velo mit Anhänger nicht dauerhaft an der Stelle stehen dürfe. Kleeberg beteuerte, regelmässig mit dem Beetmobil Ausfahrten zu machen.

Kurz darauf bekam Kleeberg wieder Besuch vom Ordnungsamt mit der Aufforderung: Das Beetmobil muss weg. 

Verschiedene Begründungsversuche folgten. Einerseits wurde auf den Parkplatzmangel hingewiesen, dann war das Velo mit Anhänger wieder nicht platzsparend genug parkiert. Die Autos, die ebenfalls in der Strasse stehen, zwar auch nicht; aber um die ging es nicht. Darauf insistieren die Beamten, dass es sich beim Beetmobil um eine Sondernutzung handle, da mit dem Anhänger «nichts» transportiert werden könne. Da sei es auch nicht relevant, ob das Beetmobil regelmässig bewegt werde oder nicht. Die Diskussion endete schliesslich mit einer mündlichen Fristsetzung von 24 Stunden zum Entfernen von der Fahrbahn. Ansonsten drohe ein Bussgeld in Höhe von 100 Euro und mehr.

Eine Woche später kam wieder Besuch vom Ordnungsamt. Diesmal wurde Kleeberg allerdings nicht aufgefordert, umzuparken, und es wurde auch nicht versucht, ihm im Zusammenhang mit dem Beetmobil weiszumachen, er habe rechtswidrig geparkt. Im Gegenteil: Der Amtschef höchstpersönlich stand mit einer Kollegin vor der Tür, um Kleeberg mitzuteilen: «Der von der Stadt an ihn verschickte Bescheid, wonach er unter anderem aufgefordert wurde, seinen Fahrradanhänger umgehend [...] zu entfernen und im Stadtgebiet Mannheim im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr abzustellen, sei nichtig.»

Ursprünglich sei man einer Beschwerde nachgegangen. Kleeberg freut es. Wer zuletzt lacht, lacht am besten.

Alles um das das mobile Blumenbeet und die Erlebnisse seines Besitzers kann man auf Twitter unter #Beetmobil nachlesen.