Szene

Mehr Bewegungsraum für Skates und Co.

Wer mit dem Trottinett oder den Skates unterwegs ist, wird bald auch Quartierstrassen und Velowege benützen dürfen. Im Gegenzug werden sich die BenützerInnen so genannter «fahrzeugähnlicher Geräte» auch an die entsprechenden Regeln zu halten haben. Christoph Merkli
Mit dem (Wieder-)Aufkommen von Inlineskates, Trottinetts und Skateboards ist es auf den Trottoirs enger geworden. Denn das Gesetz sieht für die Benützung solcher «fahrzeugähnlicher Geräte» einzig die Fussgängerflächen vor, während die Strassen den «echten» Fahrzeugen vorbehalten sind. Nun will der Bund den neuen Mobilitätsformen mehr Platz einräumen, sie aber auch in die Pflicht nehmen. Die wichtigsten Neuerungen sind:


• Auf Strassen mit Höchstgeschwindigkeits-Signalisation bis 30 km/h dürfen die «fahrzeugähnlichen Geräte» frei verkehren. Auf Tempo 50-Strassen nur, sofern Trottoirs und Radwege fehlen. Nichts verloren haben sie auf Strassen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf oder wo dichter Verkehr herrscht.
• Radwege dürfen mitbenützt werden.
• Nachts müssen sich SkaterInnen & Co. auf Strassen analog den Velos beleuchten.
• Auf Trottoirs und Fusswegen sind sie den FussgängerInnen gleichgestellt, müssen aber letzteren den Vortritt gewähren.

Die IG Velo begrüsst diese Vorschläge des Bundes im Sinne einer Förderung der motorlosen Mobilität. Der fahrende Verkehr soll wieder vermehrt auf der Strasse abgewickelt werden, um das Trottoir zu entlasten. Die IG Velo geht sogar noch weiter und schlägt vor, auch die Velostreifen freizugeben, sofern sie am rechten Rand der Strassen liegen. Zudem sollen auch schnellere Strassen und solche ausserorts benützt werden dürfen, denn SkaterInnen und RollerbladerInnen sind oft ebenso schnell wie Velofahrende.

Das Trottoir für Kinder öffnen
Die laufende Revision gibt der IG Velo zudem die Möglichkeit, eine alte Forderung in die Diskussion zu bringen, nämlich die Heraufsetzung der Altersgrenze für die Benützung des Velos auf dem Trottoir. Nach geltendem Recht werden velofahrende Kinder mit dem Einsetzen der Schulpflicht sozusagen über Nacht auf die Strasse gewiesen. Dies, obwohl Kinder die Fähigkeiten für ein sicheres Verhalten im Strassenverkehr individuell unterschiedlich und erst mit 10 bis 12 Jahren erlangen. Die IG Velo schlägt nun vor, dass velofahrende Kinder bis 10 Jahre die Wahl haben sollen, auf dem Trottoir oder auf der Strasse zu fahren – die gleiche Wahl, die SkaterInnen dereinst auch haben werden.
Im Übrigen hält es die IG Velo im Grundsatz für richtig, dass sich BenützerInnen dieser fahrzeugähnlichen Geräte auf den Fussverkehrsflächen wie Fussgänger und auf den Radverkehrsflächen wie Radfahrende verhalten müssen. Die Forderung, dass FussgängerInnen gewarnt werden müssen, hält die IG Velo allerdings für nicht praktikabel. FussgängerInnen haben Vortritt und sollen nicht mit Rufen «verscheucht» werden. n

weitere Infos unter: www.igvelo.ch

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