
• Auf
Strassen mit Höchstgeschwindigkeits-Signalisation bis 30 km/h dürfen
die «fahrzeugähnlichen Geräte» frei verkehren. Auf Tempo 50-Strassen
nur, sofern Trottoirs und Radwege fehlen. Nichts verloren haben sie auf
Strassen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf oder wo
dichter Verkehr herrscht.
• Radwege dürfen mitbenützt werden.
• Nachts müssen sich SkaterInnen & Co. auf Strassen analog
den Velos beleuchten.
• Auf Trottoirs und Fusswegen sind sie den FussgängerInnen
gleichgestellt, müssen aber letzteren den Vortritt gewähren.
Die IG Velo begrüsst diese Vorschläge des Bundes im Sinne einer
Förderung der motorlosen Mobilität. Der fahrende Verkehr soll wieder
vermehrt auf der Strasse abgewickelt werden, um das Trottoir zu
entlasten. Die IG Velo geht sogar noch weiter und schlägt vor, auch die
Velostreifen freizugeben, sofern sie am rechten Rand der Strassen
liegen. Zudem sollen auch schnellere Strassen und solche ausserorts
benützt werden dürfen, denn SkaterInnen und RollerbladerInnen sind oft
ebenso schnell wie Velofahrende.
Das Trottoir für Kinder öffnen
Die
laufende Revision gibt der IG Velo zudem die Möglichkeit, eine alte
Forderung in die Diskussion zu bringen, nämlich die Heraufsetzung der
Altersgrenze für die Benützung des Velos auf dem Trottoir. Nach
geltendem Recht werden velofahrende Kinder mit dem Einsetzen der
Schulpflicht sozusagen über Nacht auf die Strasse gewiesen. Dies,
obwohl Kinder die Fähigkeiten für ein sicheres Verhalten im
Strassenverkehr individuell unterschiedlich und erst mit 10 bis 12
Jahren erlangen. Die IG Velo schlägt nun vor, dass velofahrende Kinder
bis 10 Jahre die Wahl haben sollen, auf dem Trottoir oder auf der
Strasse zu fahren – die gleiche Wahl, die SkaterInnen dereinst auch
haben werden.
Im Übrigen hält es die IG Velo im Grundsatz für
richtig, dass sich BenützerInnen dieser fahrzeugähnlichen Geräte auf
den Fussverkehrsflächen wie Fussgänger und auf den Radverkehrsflächen
wie Radfahrende verhalten müssen. Die Forderung, dass FussgängerInnen
gewarnt werden müssen, hält die IG Velo allerdings für nicht
praktikabel. FussgängerInnen haben Vortritt und sollen nicht mit Rufen
«verscheucht» werden. n
weitere Infos unter: www.igvelo.ch