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Mehr Sicherheit – aber wie?

«Via sicura» soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen. Nach abgeschlossener Vernehmlassung bleiben zwei Vorschläge heikel: das Heraufsetzen des Mindestalters für Velofahren und die Kompetenz des Bundesrats, ein Helmobligatorium einzuführen. René Hornung
«Via sicura» fügt sich – so schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) – nahtlos in die Reihe nationaler Verkehrssicherheits-Programme ein und will vor allem die Opferzahl auf den Strassen reduzieren. Dazu werden viele Einzelmassnahmen aufeinander abgestimmt. Beeinflusst werden soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, und die Sicherheit der Fahrzeuge soll besser werden. Die Strasseninfrastruktur soll ihrerseits einen Sicherheitsbeitrag leisten, aber auch die Qualität des Rettungswesens sowie das gesellschaftliche Problembewusstsein sollen erhöht werden.
Soweit diese allgemeinen Ziele formuliert werden, erntet der Bund in der Vernehmlassung rundum gute Noten. Klar war allerdings auch dem Astra, dass nicht alle Punkte auf ein positives Echo stossen werden. Und aus Sicht der Velofahrenden gibt es denn auch zwei kritische Punkte: das vorgeschlagene höhere Mindestalter, ab welchem Kinder allein im Verkehr Velo fahren dürfen, sowie die Kompetenz des Bundesrats, ein Velohelmobligatorium einzuführen.

Schulpflicht oder Mindestalter acht?
Im künftigen Artikel 19 des Strassenverkehrsgesetzes soll stehen: «Rad fahren darf, wer das achte Altersjahr vollendet hat. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen. In Begleitung erwachsener Personen dürfen Kinder vor Vollendung des achten Altersjahres Rad fahren. Der Bundesrat kann dafür ein Mindestalter und eine Beschränkung auf bestimmte Strassenarten festlegen.»
Bis anhin gilt die Regelung, dass Kinder ab ihrer Schulpflicht selbstständig und ohne Begleitung Velo fahren dürfen. In der Praxis bedeutet dies ab dem siebten Altersjahr. Wie viele der «Via sicura»-Vorschläge stammt auch dieser aus der «Küche» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Sie schreibt: «Radfahrende Kinder unter acht Jahren haben – gemessen an der Fahraufgabe – aufgrund defizitärer Wahrnehmung und Informationsverarbeitung, leichter Ablenkbarkeit, eingeschränkter motorischer Fähigkeiten und mangelhaften Wissens ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die Heraufsetzung des Mindestalters und begleitetes Fahren von jüngeren Kindern tragen wesentlich zur Unfallverhütung bei.» Um eine unfalldämpfende Wirkung zu erzielen, dürften Kinder unter acht Jahren aber auch nicht in Tempo-30-Zonen, in Begegnungszonen oder auf Radwegen allein unterwegs sein.

An den Haaren herbeigezogen
Das «Netzwerk Kind und Verkehr» bezeichnet die BfU-Argumentation mit der Entwicklungspsychologie als «an den Haaren herbeigezogen». Vielmehr lasse sich nachweisen, «dass mit einer derartigen Massnahme die motorischen Fähigkeiten der Kinder nochmals um Jahre verzögert, ja der Erwerb des verkehrssicheren Radfahrens völlig verhindert werden könnte». Die Erhöhung des Mindestalters sei «eine klassische Massnahme, wie sie im Rahmen der Unfallverhütung seit Jahrzehnten eingesetzt werden, welche die Kinder aus dem Strassenraum verdrängt, statt wirklich Hilfe anzubieten und letztlich auch Unfälle zu verhindern». Heute haben Kinder das Recht, verkehrsarme Nebenstrassen für Spiel und Sport zu nutzen – das müsse so bleiben. Und das «Netzwerk» ergänzt: «Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und ältere Leute, muss heute nicht nur die Sicherheit, sondern gleichzeitig auch die Bewegungsfreiheit verbessert werden oder zumindest erhalten bleiben.» Eine Analyse der Unfallstatistik seit 1976 zeige, dass Kinder nur deshalb weniger häufig verunfallt seien, weil sie aus dem Strassenraum verdrängt wurden.
In ihrer Stellungnahme schlägt Pro Velo vor, im Gesetz die heutige Altersgrenze «Schulpflicht» durch das Alter sieben zu ersetzen und zusätzlich den Kindern zwischen sieben und zehn Jahren generell zu erlauben, auf dem Trottoir zu fahren. Es sei Sache der Eltern, den Kindern vorzugeben, auf welchen Strassen sie fahren dürfen. «Jugendliche, die erst später Velo fahren dürfen, lernen es nicht besser, sondern weniger gut. Bereits heute beklagen Verkehrsinstruktoren, dass sich der Verkehrssinn und die Motorik von Jugendlichen verschlechtert haben», schreibt Pro Velo in der Vernehmlassung. Dieser Meinung schliessen sich auch Velosuisse (der Verband der Schweizer Fahrradlieferanten) sowie der Schweizerische Fahrrad- und Motorrad-Gewerbe-Verband (SFMGV) an.
Der VCS will ebenfalls kein generell höheres Mindestalter, «da sich die Fähigkeiten der Kinder und ihr sicheres Verhalten im Verkehr individuell nach der persönlichen Entwicklung» richten. Wichtig sei, «dass Kindern die Möglichkeit zum Üben geboten wird, damit sie sich später selbständig und sicher im Verkehr bewegen können, und dass sie auf sicheren Velowegen fahren können».
Vom Pro-Velo-Vorschlag, Kinder bis zum Alter zehn die generelle Erlaubnis zum Fahren auf dem Trottoir zu erteilen, hält der VCS allerdings nichts. Damit wären Konflikte mit FussgängerInnen, namentlich mit Senioren und anderen Kindern, vorprogrammiert. Das Trottoir sei ja ein «Schutzraum». Aus Genf wisse man, dass SeniorInnen an den schulfreien Nachmittagen bereits heute lieber nicht nach draussen gingen, und man könne von acht- bis zehnjährigen Kindern auch nicht erwarten, dass sie sich zum Beispiel gegenüber älteren Personen immer genügend rücksichtsvoll verhielten. Der VCS ist höchstens an ausgewählten Orten mit der Trottoirfreigabe einverstanden.

Streitpunkt Helm
Das zweite umstrittene Thema im «Via sicura»-Paket aus Sicht der Velofahrenden ist der folgende Gesetzesvorschlag: «Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Führer und Mitfahrer von Zweirädern (…) Schutzhelme tragen.» Für den Gesetzgeber liegen die Vorteile von Helmen auf der Hand. Das Astra stellt in den Unterlagen fest, dass neuste Erhebungen der BfU für die gesamte Schweiz eine durchschnittliche Velohelm-Tragquote von rund vierzig Prozent zeigen, wobei je nach Altersgruppen und Fahrzweck markante Unterschiede festzustellen seien. Bei Kindern bis vierzehn Jahre beträgt die Helmtragquote beim Velofahren derzeit 56 Prozent.
Weil aber auch das Astra die hier schon oft dargelegten Bedenken gegenüber einer allgemeinen Helmtragpflicht kennt, wird vorgeschlagen, das Helmobligatorium vorerst auf Verordnungsstufe zu delegieren und nur für Kinder bis vierzehn Jahre einzuführen. «Bei den übrigen Altersgruppen wird weiterhin auf die Freiwilligkeit und entsprechende Sensibilisierungsmassnahmen gesetzt, um eine Tragquote von mindestens 50 Prozent zu erreichen», schreibt das Astra dazu weiter.
Auch diese Massnahme stammt aus dem Sicherheitspaket der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Kein Wunder, unterstützt sie diesen Vorschlag. Allerdings geht die BfU davon aus, «dass der Bundesrat nicht beabsichtigt, ein Velohelm-Obligatorium für die Gesamtbevölkerung zu erlassen. Auch die BfU fordert zum heutigen Zeitpunkt kein generelles Obligatorium.» Neue zielgruppenorientierte Kampagnen für das Velohelmtragen sollen aber lanciert werden. Das Obligatorium für Jugendliche bis vierzehn befindet die BfU hingegen für richtig.

Breite Opposition
Pro Velo nimmt ausführlich gegen die Helmtragpflicht Stellung. Sie stellt einleitend fest, dass Kopfverletzungen bei Velofahrenden nicht häufiger seien als bei Autolenkern und Fussgängerinnen. Die Wirkung des Helms sei – leider – geringer, als lange behauptet wurde. Trotz deutlich gestiegener Tragquote zeigt sich in der Unfallstatistik keine Wirkung. «Via sicura» stütze sich auf ausländische, weit über zehn Jahre alte Unfalldaten. Velofahren sei zudem keine besonders gefährliche Aktivität, auch ohne Helm nicht gefährlicher als Rauchen. Ein Helmzwang werde den Velogebrauch stark reduzieren, wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, und er beeinträchtige die freie Verkehrsmittelwahl. Komme dazu, dass die Polizei nicht genügend Leute habe, um ein solches Obligatorium zu kontrollieren. Auch ein Helmobligatorium für Kinder unter vierzehn Jahren lehnt Pro Velo ab. Das «Netzwerk Kind und Verkehr» verweist in diesen Punkten ausdrücklich auf die Stellungnahme von Pro Velo, Velosuisse und der SFMGV argumentieren ähnlich.
Der VCS hält ebenfalls nichts von einer Tragpflicht. Er möchte allerdings die Tragquote durch geeignete Sensibilisierungsmassnahmen erhöhen und weist unter anderem darauf hin, dass keine Fremdgefährdung bestehe, wenn jemand ohne Helm Velo fahre. Spezielle Vorschriften für Kinder lehnt er ebenfalls ab, da in diesem Fall der Velogebrauch bei Kindern noch mehr abnehmen würde. Gegen das Velohelmobligatorium ist sogar der TCS; vor allem deshalb, weil die Vorschrift wohl gar nicht durchsetzbar wäre.
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