Schwerpunkt
Mehr Sicherheit – aber wie?
«Via sicura» soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen. Nach abgeschlossener Vernehmlassung bleiben zwei Vorschläge heikel: das Heraufsetzen des Mindestalters für Velofahren und die Kompetenz des Bundesrats, ein Helmobligatorium einzuführen. René Hornung
«Via sicura» fügt sich – so schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra)
– nahtlos in die Reihe nationaler Verkehrssicherheits-Programme ein und
will vor allem die Opferzahl auf den Strassen reduzieren. Dazu werden
viele Einzelmassnahmen aufeinander abgestimmt. Beeinflusst werden soll
das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, und die Sicherheit der
Fahrzeuge soll besser werden. Die Strasseninfrastruktur soll ihrerseits
einen Sicherheitsbeitrag leisten, aber auch die Qualität des
Rettungswesens sowie das gesellschaftliche Problembewusstsein sollen
erhöht werden.
Soweit diese allgemeinen Ziele formuliert werden, erntet der Bund in
der Vernehmlassung rundum gute Noten. Klar war allerdings auch dem
Astra, dass nicht alle Punkte auf ein positives Echo stossen werden.
Und aus Sicht der Velofahrenden gibt es denn auch zwei kritische
Punkte: das vorgeschlagene höhere Mindestalter, ab welchem Kinder
allein im Verkehr Velo fahren dürfen, sowie die Kompetenz des
Bundesrats, ein Velohelmobligatorium einzuführen.
Schulpflicht oder Mindestalter acht?
Im künftigen Artikel 19 des Strassenverkehrsgesetzes soll stehen: «Rad
fahren darf, wer das achte Altersjahr vollendet hat. Der Bundesrat
regelt die Ausnahmen. In Begleitung erwachsener Personen dürfen Kinder
vor Vollendung des achten Altersjahres Rad fahren. Der Bundesrat kann
dafür ein Mindestalter und eine Beschränkung auf bestimmte
Strassenarten festlegen.»
Bis anhin gilt die Regelung, dass Kinder ab ihrer Schulpflicht
selbstständig und ohne Begleitung Velo fahren dürfen. In der Praxis
bedeutet dies ab dem siebten Altersjahr. Wie viele der «Via
sicura»-Vorschläge stammt auch dieser aus der «Küche» der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Sie schreibt: «Radfahrende
Kinder unter acht Jahren haben – gemessen an der Fahraufgabe – aufgrund
defizitärer Wahrnehmung und Informationsverarbeitung, leichter
Ablenkbarkeit, eingeschränkter motorischer Fähigkeiten und mangelhaften
Wissens ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die Heraufsetzung des
Mindestalters und begleitetes Fahren von jüngeren Kindern tragen
wesentlich zur Unfallverhütung bei.» Um eine unfalldämpfende Wirkung zu
erzielen, dürften Kinder unter acht Jahren aber auch nicht in
Tempo-30-Zonen, in Begegnungszonen oder auf Radwegen allein unterwegs
sein.
An den Haaren herbeigezogen
Das «Netzwerk Kind und Verkehr» bezeichnet die BfU-Argumentation mit
der Entwicklungspsychologie als «an den Haaren herbeigezogen». Vielmehr
lasse sich nachweisen, «dass mit einer derartigen Massnahme die
motorischen Fähigkeiten der Kinder nochmals um Jahre verzögert, ja der
Erwerb des verkehrssicheren Radfahrens völlig verhindert werden
könnte». Die Erhöhung des Mindestalters sei «eine klassische Massnahme,
wie sie im Rahmen der Unfallverhütung seit Jahrzehnten eingesetzt
werden, welche die Kinder aus dem Strassenraum verdrängt, statt
wirklich Hilfe anzubieten und letztlich auch Unfälle zu verhindern».
Heute haben Kinder das Recht, verkehrsarme Nebenstrassen für Spiel und
Sport zu nutzen – das müsse so bleiben. Und das «Netzwerk» ergänzt:
«Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und ältere
Leute, muss heute nicht nur die Sicherheit, sondern gleichzeitig auch
die Bewegungsfreiheit verbessert werden oder zumindest erhalten
bleiben.» Eine Analyse der Unfallstatistik seit 1976 zeige, dass Kinder
nur deshalb weniger häufig verunfallt seien, weil sie aus dem
Strassenraum verdrängt wurden.
In ihrer Stellungnahme schlägt Pro Velo vor, im Gesetz die heutige
Altersgrenze «Schulpflicht» durch das Alter sieben zu ersetzen und
zusätzlich den Kindern zwischen sieben und zehn Jahren generell zu
erlauben, auf dem Trottoir zu fahren. Es sei Sache der Eltern, den
Kindern vorzugeben, auf welchen Strassen sie fahren dürfen.
«Jugendliche, die erst später Velo fahren dürfen, lernen es nicht
besser, sondern weniger gut. Bereits heute beklagen
Verkehrsinstruktoren, dass sich der Verkehrssinn und die Motorik von
Jugendlichen verschlechtert haben», schreibt Pro Velo in der
Vernehmlassung. Dieser Meinung schliessen sich auch Velosuisse (der
Verband der Schweizer Fahrradlieferanten) sowie der Schweizerische
Fahrrad- und Motorrad-Gewerbe-Verband (SFMGV) an.
Der VCS will ebenfalls kein generell höheres Mindestalter, «da sich die
Fähigkeiten der Kinder und ihr sicheres Verhalten im Verkehr
individuell nach der persönlichen Entwicklung» richten. Wichtig sei,
«dass Kindern die Möglichkeit zum Üben geboten wird, damit sie sich
später selbständig und sicher im Verkehr bewegen können, und dass sie
auf sicheren Velowegen fahren können».
Vom Pro-Velo-Vorschlag, Kinder bis zum Alter zehn die generelle
Erlaubnis zum Fahren auf dem Trottoir zu erteilen, hält der VCS
allerdings nichts. Damit wären Konflikte mit FussgängerInnen,
namentlich mit Senioren und anderen Kindern, vorprogrammiert. Das
Trottoir sei ja ein «Schutzraum». Aus Genf wisse man, dass SeniorInnen
an den schulfreien Nachmittagen bereits heute lieber nicht nach
draussen gingen, und man könne von acht- bis zehnjährigen Kindern auch
nicht erwarten, dass sie sich zum Beispiel gegenüber älteren Personen
immer genügend rücksichtsvoll verhielten. Der VCS ist höchstens an
ausgewählten Orten mit der Trottoirfreigabe einverstanden.
Streitpunkt Helm
Das zweite umstrittene Thema im «Via sicura»-Paket aus Sicht der
Velofahrenden ist der folgende Gesetzesvorschlag: «Der Bundesrat kann
vorschreiben, dass Führer und Mitfahrer von Zweirädern (…) Schutzhelme
tragen.» Für den Gesetzgeber liegen die Vorteile von Helmen auf der
Hand. Das Astra stellt in den Unterlagen fest, dass neuste Erhebungen
der BfU für die gesamte Schweiz eine durchschnittliche
Velohelm-Tragquote von rund vierzig Prozent zeigen, wobei je nach
Altersgruppen und Fahrzweck markante Unterschiede festzustellen seien.
Bei Kindern bis vierzehn Jahre beträgt die Helmtragquote beim
Velofahren derzeit 56 Prozent.
Weil aber auch das Astra die hier schon oft dargelegten Bedenken
gegenüber einer allgemeinen Helmtragpflicht kennt, wird vorgeschlagen,
das Helmobligatorium vorerst auf Verordnungsstufe zu delegieren und nur
für Kinder bis vierzehn Jahre einzuführen. «Bei den übrigen
Altersgruppen wird weiterhin auf die Freiwilligkeit und entsprechende
Sensibilisierungsmassnahmen gesetzt, um eine Tragquote von mindestens
50 Prozent zu erreichen», schreibt das Astra dazu weiter.
Auch diese Massnahme stammt aus dem Sicherheitspaket der
Beratungsstelle für Unfallverhütung. Kein Wunder, unterstützt sie
diesen Vorschlag. Allerdings geht die BfU davon aus, «dass der
Bundesrat nicht beabsichtigt, ein Velohelm-Obligatorium für die
Gesamtbevölkerung zu erlassen. Auch die BfU fordert zum heutigen
Zeitpunkt kein generelles Obligatorium.» Neue zielgruppenorientierte
Kampagnen für das Velohelmtragen sollen aber lanciert werden. Das
Obligatorium für Jugendliche bis vierzehn befindet die BfU hingegen für
richtig.
Breite Opposition
Pro Velo nimmt ausführlich gegen die Helmtragpflicht Stellung. Sie
stellt einleitend fest, dass Kopfverletzungen bei Velofahrenden nicht
häufiger seien als bei Autolenkern und Fussgängerinnen. Die Wirkung des
Helms sei – leider – geringer, als lange behauptet wurde. Trotz
deutlich gestiegener Tragquote zeigt sich in der Unfallstatistik keine
Wirkung. «Via sicura» stütze sich auf ausländische, weit über zehn
Jahre alte Unfalldaten. Velofahren sei zudem keine besonders
gefährliche Aktivität, auch ohne Helm nicht gefährlicher als Rauchen.
Ein Helmzwang werde den Velogebrauch stark reduzieren, wie Erfahrungen
aus anderen Ländern zeigten, und er beeinträchtige die freie
Verkehrsmittelwahl. Komme dazu, dass die Polizei nicht genügend Leute
habe, um ein solches Obligatorium zu kontrollieren. Auch ein
Helmobligatorium für Kinder unter vierzehn Jahren lehnt Pro Velo ab.
Das «Netzwerk Kind und Verkehr» verweist in diesen Punkten ausdrücklich
auf die Stellungnahme von Pro Velo, Velosuisse und der SFMGV
argumentieren ähnlich.
Der VCS hält ebenfalls nichts von einer Tragpflicht. Er möchte
allerdings die Tragquote durch geeignete Sensibilisierungsmassnahmen
erhöhen und weist unter anderem darauf hin, dass keine Fremdgefährdung
bestehe, wenn jemand ohne Helm Velo fahre. Spezielle Vorschriften für
Kinder lehnt er ebenfalls ab, da in diesem Fall der Velogebrauch bei
Kindern noch mehr abnehmen würde. Gegen das Velohelmobligatorium ist
sogar der TCS; vor allem deshalb, weil die Vorschrift wohl gar nicht
durchsetzbar wäre.