
Die alljährliche Meldung zuerst: Die Velovignette mit der Jahreszahl 04 gilt noch bis Ende Mai. Ab 1. Juni muss der 05-Kleber am Velo angebracht sein, sonst ist die Lenkerin oder der Lenker nicht haftpflichtversichert. Die Versicherungsdeckung ist seit diesem Jahr in der ganzen Schweiz einheitlich und auf zwei Millionen Franken erhöht worden. Eine entsprechende Bundesvorschrift hat dafür gesorgt, dass die bisher uneinheitlichen Regelungen – die Haftpflichtdeckungssummen betrugen je nach Kanton und Vignettenanbieter zwischen einer halben und zwei Millionen – nun überall gleich sind, egal welche Versicherungsgesellschaft hinter dem Vertreiber der Vignetten steht.
Damit sind die Preise freilich noch immer nicht standardisiert. Die
Unterschiede erklären sich zum einen aus der unterschiedlichen
geografischen Gültigkeit der Versicherung im Ausland, zum anderen
liegen die Preisunterschiede an den Verträgen, die die Versicherer mit
Kantonen und Verkehrsverbänden resp. mit Migros und Kiosk AG
abschliessen. Einer der Faktoren für die Preise ist auch das
Unfallrisiko für Velofahrende, das in Städten höher ist als in
ländlichen Regionen.
Vier der Vignetten-«Verkäufer» haben dieses
Jahr Werbung von «BikeRefinder» auf ihre Vignetten gedruckt: VCS,
Migros, Kiosk AG und die Generali-Versicherungen. Das
«BikeRefinder»-System ist eine Datenbank, in die man sich per SMS und
gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 1.50 eintragen lassen kann. Wer ein
Velo findet, meldet dies via Internet der Datenbank von
bikerefinder.ch, und von dort wird der Besitzer informiert. Er muss
sich anschliessend selbst mit dem Finder in Verbindung setzen und die
Details des Standortes und der Übergabe abmachen. Die Eingabe in die
Datenbank und die Benachrichtigung des registrierten Velobesitzers sind
gratis.
Das System hat allerdings den Nachteil, dass sowohl
Registrierung als auch die Fundmeldung auf Freiwilligkeit beruhen.
«BikeRefinder» ist dafür einfach und beruht auf dem Prinzip des
Schlüsseldienstes «KeyRefinder». Der VCS bietet diesen Service
ebenfalls an. Muttergesellschaft ist «The Key Company» in Ponte Tresa
im Tessin (www.lost.ch ).
Zur Registrierung der Velovignette braucht man nicht selbst
Handybesitzer zu sein. Man muss nur jemanden kennen, der einem die
Angaben per SMS wegschickt und akzeptiert, dass ihm die Telefonrechnung
mit Fr. 1.50 belastet wird. Die Namen und Adressen zu einer
Vignettenummer bleiben ein Jahr lang gespeichert, so lange eben die
Vignette gilt, bis zum 1. Juni 2006. «BikeRefinder» beziehungsweise die
Muttergesellschaft garantieren, dass die persönlichen Daten geschützt
sind und nicht weitergegeben oder gar weiterverkauft werden.
Ob
sich das «BikeRefinder»-System durchsetzen wird, muss sich erst noch
weisen. Zahlreiche andere Systeme von Fahndungshilfen für die jedes
Jahr gut 60000 gestohlenen Velos haben sich bisher in der Schweiz nicht
durchsetzen können. Zwar verursachen die Velodiebstähle den
Versicherungen jedes Jahr einen Schaden von rund dreissig Millionen
Franken, doch die Gesellschaften sind in aller Regel grosszügig und
betrachten ihre Diebstahlsentschädigungen als Werbung für
Hausratsversicherungen. Entsprechend gering ist denn auch das Interesse
vieler Velobesitzer, ihr Zweirad nach einem Diebstahl wieder zu
bekommen: Nur eines von zehn gestohlenen Velos findet laut Statistik
den Weg zum rechtmässigen Besitzer zurück.
Verbände und Private wollen die Velodiebstähle aber nicht einfach hinnehmen und kämpfen seit Jahren für Verbesserungen. Nach der Abschaffung der jährlich neu zu kaufenden Blech-Plaketten, die alle registriert waren, hat sich bisher kein neues flächendeckendes Melde- und Suchsystem durchsetzten können: