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Fällt die Reservationspflicht im ICN-Zug?

Der Proteststurm gegen die Reservationspflicht für Velos im SBB-Neigezug ist noch lange nicht verebbt, auch wenn diese im Alltag kaum durchgesetzt wird. Der Druck auf die Bahn wird immer grösser. Sind es bald mehr Protestbriefe als Reservationen? Ist der Abbruch der Übung in Sicht? René Hornung

Seit der Einführung der Reservationspflicht am 1. April fahren die ICN-Züge trotz guter Infrastruktur praktisch ohne Velos.

Seit dem 1. April darf bekanntlich ein Velo nur in den SBB-Neigezug (Genf–Biel–Zürich–St.Gallen) eingeladen werden, wenn dafür eine Viertelstunde vor Abfahrt am Schalter ein Platz reserviert wurde. Zusatzkosten zum Velobillett oder Velo-GA: fünf Franken. Mindestens achtzig Protestbriefe und -mails sind inzwischen nach SBB-Angaben bei der Generaldirektion der Bahn eingetroffen. velojournal publizierte in der Ausgabe 2/03 seinerseits bereits zwei Seiten Protestbriefe. Auch Fachblätter sind voll erboster oder zynischer Reaktionen.

Und der Sturm hat sich nicht gelegt. Je näher die Sommerferien rücken, je mehr TourenfahrerInnen Teilstrecken per Bahn zurücklegen wollen, desto mehr Leute erfahren überhaupt zum ersten Mal von dieser Neuerung und reklamieren. Doch wie so oft präsentiert sich die Praxis auch hier etwas anders als der Buchstabe der Verordnung: «Die Mehrheit der Kontrolleure fragt gar nicht nach einer Reservation und drückt mindestens ein Auge zu», hat Michael Städler, jener Berufspendler, der den Protest im velojournal 1/03 aufs Tapet brachte, schon mehrmals festgestellt. Die Reservationspflicht werde nur von wenigen Zugbegleitern wirklich durchgesetzt und meist auch nur dann, wenn ein Vorgesetzter mitfahre.

 

Alternativen, Lösungen, Tricks

 

velojournal-Leserinnen und -Leser haben schon vor Einführung der Reservationspflicht ihre Forderungen bei den SBB deponiert, zahlreiche Alternativvorschläge gemacht und auf Tricks hingewiesen:

Reservationspflicht nur am Wochenende

Verzicht auf Zuschlag bei den InhaberInnen von Velo-GAs

Fahrradtransporte in Velosäcken (z.B. TranZBag). Sie sind auch im Neigezug weiterhin nicht reservationspflichtig.

Den jeweiligen Kontrolleur entscheiden lassen, ob das Velo nun ohne Reservation mitfahren darf, oder noch schnell in den TranZBag verpackt werden muss.

Umbau je eines Wagens pro Komposition: Ausbau einiger Sitzreihen wie im Doppelstöcker. Das schafft Platz für Gepäck, Kinderwagen und Velos. Kosten pro Wagen: rund 50'000 Franken.

Freigabe des einen, immer unbenutzten Gepäckabteils im ICN für Velos. Verlad mit Hilfe des Zugpersonals.

Ausweichen auf Züge mit anderen Wagen.

Argumentationsnotstand
Die Kontrolleure kommen nämlich oft in Argumentationsnotstand: Wie lässt sich die Reservationspflicht begründen, wenn die total zwölf Velohaken der ICN-Doppeltraktion alle leer sind? Und leer sind sie – mindestens an Wochentagen – auch in diesem Super-Juni gewesen. Michael Städler hat dafür auch eine Erklärung: Viele Velo-/Bahnpendler weichen seit April auf andere Züge aus. Jedenfalls hat die Belegung auf der Strecke St.Gallen–Zürich im langsameren Doppelstockzug mit seinen nur acht Veloplätzen sichtbar zugenommen.
Mit leeren Veloabteilen aber kommen die SBB in Argumentationsnotstand. Also die Übung abbrechen? Mitte August wird sich dies zeigen. Dann treffen sich SBB, VCS und IG Velo zu einer Aussprache. Die SBB werden dann auch offiziell erfahren, was in den Zeitungen bereits zu lesen war: Wenn die Reservationspflicht nicht fällt, wird die Velolobby den Druck auf die Bahn erhöhen – vorerst mit einer bereits vorbereiteten Petition, später mit Aktionen. Man müsse den Bahnverantwortlichen zeigen, dass es sich hier um ein Businessmodell von ein paar Management-Theoretikern handle, das ebenso falsch sei, wie es der Entscheid für die Bistrowagen war. Dort habe sich auch gezeigt, wie genug Kundendruck zu einem Übungsabbruch führen kann, so Städler.

Probleme mit Reservationscode
Bis es so weit ist, muss sich, wer sich Ärger und Zusatzkosten ersparen will, mit der Reservationspflicht anfreunden und darf sich auch nicht darüber ärgern, dass an manch einem Bahnhof die Mitarbeitenden das Reservationssystem noch immer nicht im Griff haben. Bei falscher Eingabe spuckt der Computer nämlich die Meldung «ausgebucht» aus – auch wenn im ganzen Zug kein einziges Velo mitfährt. velojournal weiss inzwischen, dass man in einer solchen Situation die Schalterleute fragen muss, ob sie auch wirklich mit dem Code 32 reserviert haben – nur Code 32 führt zum Veloreservationssystem, wie velojournal-Leser Noldi Gnädig aus Aarau nach entsprechenden einschlägigen Erfahrungen und Reklamationen vom SBB-Kundendienst erfuhr.
Die PR-Leute der SBB verbreiten dieweil Zuversicht. Immerhin 1500 Reservationen seien zwischen 1. April und Ende Juni bereits durchs System gelaufen. Man analysiere die Auswirkungen der Reservationspflicht zurzeit sehr genau, so Mediensprecher Roland Binz, schliesslich seien Velofahrende «ein wichtiges Kundensegment der SBB». Also doch. Im «Eisenbahn-Amateur» hatte ein Leserbriefschreiber schon ganz andere Visionen: «Ohne Velos läuft die Eisenbahn natürlich einfacher – ohne Kunden noch einfacher …»

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