Schwerpunkt

Die Zupflasterung des öffentlichen Raumes

Die zunehmende Beanspruchung des öffentlichen Raumes hinterlässt auch Spuren in sensiblen Bereichen auf Plätzen und Trottoirs. Eine Flut von gewerblichen Gesuchen für Plakatständer hat im Kanton Bern zu einer Kontroverse geführt. Pete Mijnssen

Im Citybereich werden Trottoirs zunehmend verstellt und schränken die Bewegungsfreiheit für zu Fuss Gehende ein

Diese Reaktionen hatte Thomas Schneeberger, Velobeauftragter der IG Velo Bern, nicht erwartet: Das von ihm auf der Website der IG Velo illustrierte Problem der zunehmenden Plakatierung im öffentlichen Raum und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zog nicht nur einen politischen Vorstoss der Grünen Sabine Gresch im Bernischen Grossen Rat nach sich. Auch die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) reagierte. Obwohl diese namentlich mit keinem Wort in den Zusammenhang mit den beanstandeten Plakaten gestellt wird, drohte ihr Rechtsvertreter der IG Velo: Die Veröffentlichung einzelner Bilder sei verboten, und die Wortwahl auf der Homepage akzeptiere man nicht. Für den Velobeauftragten Thomas Schneeberger «eine eher unbeholfene Reaktion», vor allem angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit mit den verantwortlichen Behörden in solchen Fällen immer eine gütliche Einigung habe erzielt werden können.


Wildwuchs programmiert
Die Berner Köpfe rauchen stellvertretend für einen schweizerischen Missstand: Der Plakatierungs-Wildwuchs stellt vor allem in den grösseren Städten zunehmend ein Problem dar. Auch die Berner Grossrätin Sabine Gresch stellt in ihrer Motion fest, dass in städtischen Agglomerationen eine nie dagewesene Welle von Gesuchen für Plakatständer auf die Behörden zurolle. Und obwohl die eidgenössische Signalisationsverordnung für Strassenreklamen einen Abstand von drei Metern zum Fahrbahnrand vorschreibe, werde dieser in der Praxis unterlaufen – und dies offensichtlich mit dem Segen der Behörden. Grund dafür ist unter anderem eine unklar formulierte Weisung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die gegenüber der Verordnung einen Spielraum schafft, der im Widerspruch zum übergeordneten Recht steht.

Sichtbehindernde Plakatanlagen wie hier in Muri sind ein Verkehrsrisiko

Verkehrssicherheit in Gefahr
Die Praxis im Kanton Bern sah bisher so aus: Viele Plakatständer wurden bewilligt, obwohl sie zu nahe am Strassenrand und damit sichtbehindernd und verkehrsgefährdend positioniert sind. Am stärksten behindert werden FussgängerInnen und Velofahrende. Aber auch aus Sicht der Autofahrenden widersprechen diese Plakatständer allen Sicherheits- und den neueren verkehrspsychologischen Erkenntnissen. Das hat nicht nur die IG Velo Bern gemerkt. Proteste von Parteien und Organisationen häufen sich.
Als erste Organisation hat nun die IG Velo Bern solche bewilligte Plakatständer in der Stadt Bern und in der Vorortsgemeinde Muri per Beschwerde beim Kanton angefochten. Thomas Schneeberger betont zwar, dass die IG Velo Bern nun «nicht stur gegen alle Gesuche Einsprache erheben wird, sondern nur gegen verkehrsgefährdende». Doch das Ziel ist das gleiche wie jenes der Motionärin Sabine Gresch: Man möchte erreichen, dass in Sachen Plakatständer klare Verhältnisse geschaffen werden und verkehrsgefährdende Reklameplatzierungen in Zukunft vermieden werden.
Die IG Velo befürchtet allerdings, dass der Kanton Bern an einem Grundsatzentscheid nicht interessiert ist, weil damit die bisherige Praxis in Frage gestellt werden könnte. Auch andere Organisationen vermuten das Recht auf ihrer Seite, wie etwa die Stadtberner SP: Sie hat eine Aufsichtsbeschwerde beim Uvek gegen das Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. Das BAV hatte nämlich in Bern mehr als 1,2 Quadratmeter grosse und darüber hinaus beleuchtete Plakatstellen an Tramhaltestellen bewilligt, obwohl die Signalisationsverordnung (SSV) und eine EJPD-Weisung diese gar nicht zulassen.

Auch wenns der Kultur dient: Der Plakat-Wildwuchs birgt Gefahren für alle

Widersprüchliche Vorschriften
Allerdings: Diese Weisung aus dem EJPD wurde bisher noch nie von einem Gericht beurteilt. Somit ist unklar, ob damit übergeordnetes Recht verletzt wird oder nicht. Viele JuristInnen sind jedoch der Meinung, dass sich die strengeren Vorschriften in der Signalisationsverordnung und die EJPD-Weisung widersprechen. Dass hier ein Widerspruch vorliegt, zeigte sich auch in einer Einspracheverhandlung vor dem Regierungsstatthalter gegen diverse Plakatständer-Gesuche. Dort wurde seitens der Plakat-Aufsteller darauf hingewiesen, dass es eine «schweizweite Praxis» gebe, die grosszügiger sei als die Signalisationsverordnung. Die Folge: eine Laissez-faire-Politik in Kantonen und Gemeinden.
Davon scheint zumindest die APG in der Vergangenheit profitiert zu haben. Verständlicherweise hat sie daher wenig Freude am Vorstoss der IG Velo. Ganz unbernerisch und ungemütlich hat sie der IG Velo den Fehdehandschuh hingeworfen. Ein Vorschlag der IG Velo, die Angelegenheit vor Ort gütlich zu bereinigen, wurde von Ernst Erismann, Direkter der APG Bern, mit der Begründung abgelehnt, die IG Velo sei ja gar nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert. So werden nun wohl die Gerichte entscheiden. Dass es auch anders geht, zeigt die selbst auferlegte Zurückhaltung in anderen Kantonen. Zug beispielsweise verlangt nach einer vorgängig jahrelang «liberalen» Praxis neu die Einhaltung des Drei-Meter-Abstands. In Baselland dürfen Reklametafeln nur noch längs zur Fahrbahn aufgestellt werden, nicht mehr quer. Hintergrund der heftigen Debatte ist die Befürchtung, dass insbesondere die Werbelobby versuchen könnte, auf eidgenössischer Ebene eine Aufweichung der für sie hinderlichen, aber im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Restriktionen für das Aufstellen von Strassenreklamen zu erwirken. Eine Aufweichung der Vorschriften steht für die grüne Nationalrätin Franziska Teuscher völlig quer in der heutigen verkehrspolitischen Landschaft: «Der Bundesrat kann doch nicht mit &Mac220;Vision Zero&Mac221; Massnahmen gegen die Strassenverkehrsunfälle verlangen und gleichzeitig im öffentlichen Raum verkehrsgefährdende Reklamen zulassen.» Sie hat deshalb in der März-Session einen Vorstoss eingereicht, mit dem sie auf solche Widersprüche hinweist.

Breite Diskussion nötig
Wie auch immer die nun forcierten Entscheide ausfallen werden, die Berner Debatte zeigt, dass klare Richtlinien nötig sind. Mit in die Diskussionen einbezogen werden muss auch die übrige zunehmende Möblierung des öffentlichen Raums. Mit der Lockerung der Gastgewerbegesetze sind in vielen Kantonen neue Freiheiten für Boulevardcafés hinzugekommen. So sehr sie die einen erfreuen, sie verursachen auch Ärger: Trottoirs sind verstellt – nicht nur in der Drei-Meter-Zone.
Zum Thema gemacht werden müssten auch Bänke, Brünneli und ähnliche «Schmucktrückli» auf Strassen und Trottoirs. Die Bewegungsfreiheit für zu Fuss Gehende, Rollstuhlfahrende, Behinderte und Velofahrende wird im Citybereich immer mehr eingeschränkt – auch durch Parkierordnungen angesichts des überbordenden Auto-Parkierdrucks und auch durch fehlende Veloparkplätze auf öffentlichem Grund. n

Links:
www.igvelobern.ch/docs/verkehr/plakate1.htm

Plakatgesellschaft in der Kritik

pmh. Interessant ist, dass alle Berner Gesuche an den umstrittenen Standorten von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) stammen. Der Konkurrenz Plakanda attestiert die IG Velo ein korrektes Verhalten. Und: Pikanterweise ist die APG in letzter Zeit auch zweimal national aufgefallen. Einmal ging es um ein Werbeverbot für die Behinderteninitiative auf Bahnhöfen. Hier hat die APG in vorauseilendem Gehorsam und auf Intervention des Wirtschaftsverbands Economiesuisse ohne Vorankündigung und Rücksprache mit den Auftraggebern die Plakate überkleben lassen.
Im anderen Fall nahm sie es mit den Plakatierungsvorschriften für die Bahnareale nicht so genau: Obwohl dort politische Werbung nicht erlaubt ist, hingen Dutzende von Aushängen der Atomlobby. Der Fall der Berner Olympiakandidatur für 2010 liegt schon einige Monate zurück, doch auch für jene Abstimmung machte die APG unerschrocken politische Werbung auf Bahnhofsarealen.

Abo
Kein Flash-Player installiert.

Nachrichten

15.05.2012:
11.05.2012:
8.05.2012:
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild
© 2011 velojournalImpressum