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Im Citybereich werden Trottoirs zunehmend verstellt und schränken die Bewegungsfreiheit für zu Fuss Gehende ein |
Wildwuchs
programmiert
Die Berner Köpfe rauchen stellvertretend für einen
schweizerischen Missstand: Der Plakatierungs-Wildwuchs stellt vor allem
in den grösseren Städten zunehmend ein Problem dar. Auch die Berner
Grossrätin Sabine Gresch stellt in ihrer Motion fest, dass in
städtischen Agglomerationen eine nie dagewesene Welle von Gesuchen für
Plakatständer auf die Behörden zurolle. Und obwohl die eidgenössische
Signalisationsverordnung für Strassenreklamen einen Abstand von drei
Metern zum Fahrbahnrand vorschreibe, werde dieser in der Praxis
unterlaufen – und dies offensichtlich mit dem Segen der Behörden. Grund
dafür ist unter anderem eine unklar formulierte Weisung des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die gegenüber
der Verordnung einen Spielraum schafft, der im Widerspruch zum
übergeordneten Recht steht.
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Sichtbehindernde Plakatanlagen wie hier in Muri sind ein Verkehrsrisiko |
Verkehrssicherheit
in Gefahr
Die Praxis im Kanton Bern sah bisher so aus: Viele
Plakatständer wurden bewilligt, obwohl sie zu nahe am Strassenrand und
damit sichtbehindernd und verkehrsgefährdend positioniert sind. Am
stärksten behindert werden FussgängerInnen und Velofahrende. Aber auch
aus Sicht der Autofahrenden widersprechen diese Plakatständer allen
Sicherheits- und den neueren verkehrspsychologischen Erkenntnissen. Das
hat nicht nur die IG Velo Bern gemerkt. Proteste von Parteien und
Organisationen häufen sich.
Als erste Organisation hat nun die IG Velo Bern solche
bewilligte Plakatständer in der Stadt Bern und in der Vorortsgemeinde
Muri per Beschwerde beim Kanton angefochten. Thomas Schneeberger betont
zwar, dass die IG Velo Bern nun «nicht stur gegen alle Gesuche
Einsprache erheben wird, sondern nur gegen verkehrsgefährdende». Doch
das Ziel ist das gleiche wie jenes der Motionärin Sabine Gresch: Man
möchte erreichen, dass in Sachen Plakatständer klare Verhältnisse
geschaffen werden und verkehrsgefährdende Reklameplatzierungen in
Zukunft vermieden werden.
Die IG Velo befürchtet allerdings, dass der Kanton Bern an
einem Grundsatzentscheid nicht interessiert ist, weil damit die
bisherige Praxis in Frage gestellt werden könnte. Auch andere
Organisationen vermuten das Recht auf ihrer Seite, wie etwa die
Stadtberner SP: Sie hat eine Aufsichtsbeschwerde beim Uvek gegen das
Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. Das BAV hatte nämlich in Bern
mehr als 1,2 Quadratmeter grosse und darüber hinaus beleuchtete
Plakatstellen an Tramhaltestellen bewilligt, obwohl die
Signalisationsverordnung (SSV) und eine EJPD-Weisung diese gar nicht
zulassen.
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Auch wenns der Kultur dient: Der Plakat-Wildwuchs birgt Gefahren für alle |
Widersprüchliche
Vorschriften
Allerdings: Diese Weisung aus dem EJPD wurde
bisher noch nie von einem Gericht beurteilt. Somit ist unklar, ob damit
übergeordnetes Recht verletzt wird oder nicht. Viele JuristInnen sind
jedoch der Meinung, dass sich die strengeren Vorschriften in der
Signalisationsverordnung und die EJPD-Weisung widersprechen. Dass hier
ein Widerspruch vorliegt, zeigte sich auch in einer
Einspracheverhandlung vor dem Regierungsstatthalter gegen diverse
Plakatständer-Gesuche. Dort wurde seitens der Plakat-Aufsteller darauf
hingewiesen, dass es eine «schweizweite Praxis» gebe, die grosszügiger
sei als die Signalisationsverordnung. Die Folge: eine
Laissez-faire-Politik in Kantonen und Gemeinden.
Davon scheint zumindest die APG in der Vergangenheit
profitiert zu haben. Verständlicherweise hat sie daher wenig Freude am
Vorstoss der IG Velo. Ganz unbernerisch und ungemütlich hat sie der IG
Velo den Fehdehandschuh hingeworfen. Ein Vorschlag der IG Velo, die
Angelegenheit vor Ort gütlich zu bereinigen, wurde von Ernst Erismann,
Direkter der APG Bern, mit der Begründung abgelehnt, die IG Velo sei ja
gar nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert. So werden nun wohl
die Gerichte entscheiden. Dass es auch anders geht, zeigt die selbst
auferlegte Zurückhaltung in anderen Kantonen. Zug beispielsweise
verlangt nach einer vorgängig jahrelang «liberalen» Praxis neu die
Einhaltung des Drei-Meter-Abstands. In Baselland dürfen Reklametafeln
nur noch längs zur Fahrbahn aufgestellt werden, nicht mehr quer.
Hintergrund der heftigen Debatte ist die Befürchtung, dass insbesondere
die Werbelobby versuchen könnte, auf eidgenössischer Ebene eine
Aufweichung der für sie hinderlichen, aber im Interesse der
Verkehrssicherheit erlassenen Restriktionen für das Aufstellen von
Strassenreklamen zu erwirken. Eine Aufweichung der Vorschriften steht
für die grüne Nationalrätin Franziska Teuscher völlig quer in der
heutigen verkehrspolitischen Landschaft: «Der Bundesrat kann doch nicht
mit &Mac220;Vision Zero&Mac221; Massnahmen gegen die
Strassenverkehrsunfälle verlangen und gleichzeitig im öffentlichen Raum
verkehrsgefährdende Reklamen zulassen.» Sie hat deshalb in der
März-Session einen Vorstoss eingereicht, mit dem sie auf solche
Widersprüche hinweist.
Breite Diskussion
nötig
Wie auch immer die nun forcierten Entscheide
ausfallen werden, die Berner Debatte zeigt, dass klare Richtlinien nötig
sind. Mit in die Diskussionen einbezogen werden muss auch die übrige
zunehmende Möblierung des öffentlichen Raums. Mit der Lockerung der
Gastgewerbegesetze sind in vielen Kantonen neue Freiheiten für
Boulevardcafés hinzugekommen. So sehr sie die einen erfreuen, sie
verursachen auch Ärger: Trottoirs sind verstellt – nicht nur in der
Drei-Meter-Zone.
Zum Thema gemacht werden müssten auch Bänke, Brünneli und
ähnliche «Schmucktrückli» auf Strassen und Trottoirs. Die
Bewegungsfreiheit für zu Fuss Gehende, Rollstuhlfahrende, Behinderte und
Velofahrende wird im Citybereich immer mehr eingeschränkt – auch durch
Parkierordnungen angesichts des überbordenden Auto-Parkierdrucks und
auch durch fehlende Veloparkplätze auf öffentlichem Grund. n
Links:
www.igvelobern.ch/docs/verkehr/plakate1.htm
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Plakatgesellschaft in der Kritik pmh. Interessant ist, dass alle Berner
Gesuche an den umstrittenen Standorten von der Allgemeinen
Plakatgesellschaft (APG) stammen. Der Konkurrenz Plakanda attestiert die
IG Velo ein korrektes Verhalten. Und: Pikanterweise ist die APG in
letzter Zeit auch zweimal national aufgefallen. Einmal ging es um ein
Werbeverbot für die Behinderteninitiative auf Bahnhöfen. Hier hat die
APG in vorauseilendem Gehorsam und auf Intervention des
Wirtschaftsverbands Economiesuisse ohne Vorankündigung und Rücksprache
mit den Auftraggebern die Plakate überkleben lassen. |